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BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Zugabeverordnung (ZugabeVO) - Notwendigkeit der Feststellung besonderer Umstände bei der Bejahung eines Verstoßes gegen die Zugabeverordnung wegen Zugabe von Kalendern zum Jahreswechsel - Rechtliche Erheblichkeit des ...
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- BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63
Kleenex
Auszug aus BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
Trotz gewisser Ähnlichkeiten im äußeren Tatbestand sind aber auf den vorliegenden Fall die vom Bundesgerichtshof besonders in den Entscheidungen S. und Kl. (BGHZ 23, 365 und 43, 278) entwickelten Grundsätze nicht anzuwenden. - BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Werbung durch Massenverteilung von Warenproben
Auszug aus BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
Trotz gewisser Ähnlichkeiten im äußeren Tatbestand sind aber auf den vorliegenden Fall die vom Bundesgerichtshof besonders in den Entscheidungen S. und Kl. (BGHZ 23, 365 und 43, 278) entwickelten Grundsätze nicht anzuwenden. - BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53
Zugabeverordnung. Reisemarken
Auszug aus BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
Ob eine solche Abhängigkeit besteht, bestimmt sich nach der Auffassung des Verkehrs, die im Einzelfall festzustellen ist (BGHZ 11, 274/276 - Orbis-Reisemarken; GRUR 1963, 322/24 - Mal- und Zeichenschule).
- BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
Ein so bedruckter Kalender hat, wenn überhaupt, so nur einen geringen Verkehrswert (vgl. BGH GRUR 1959, 31 [33] - Feuerzeug als Werbegeschenk), weil sich im Verkehr Abnehmer kaum finden lassen. - BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59
Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler
Auszug aus BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß ein Scheinentgelt in diesem Sinne jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn die Nebenware zwar erheblich unter dem üblichen Endverbraucherpreis, aber doch noch über dem Einstandspreis angeboten wird (BGHZ 34, 264 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Ein-Pfennig-Süßwaren). - BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
Auszug aus BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
Zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, daß es für die zugaberechtliche Beurteilung darauf ankommt, ob ein innerer Zweckzusammenhang zwischen der Hauptware und der Zuwendung besteht, der die Zuwendung als wegen des Bezuges der Hauptware gewährt erscheinen läßt (vgl. zuletzt das Urteil des Senats vom 7. Februar 1968 GRUR 1968, 649 - Rocroni-Ascher). - BGH, 07.12.1962 - I ZR 68/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67
Ob eine solche Abhängigkeit besteht, bestimmt sich nach der Auffassung des Verkehrs, die im Einzelfall festzustellen ist (BGHZ 11, 274/276 - Orbis-Reisemarken; GRUR 1963, 322/24 - Mal- und Zeichenschule).